VERPFLICHTUNG ZUR MELDUNG IHRES MÖBELS UND REGISTRIERUNG AUF DECLALOC
Allgemeines:Das Meldesystem für möblierte Touristenunterkünfte besteht aus einer doppelten Erklärung, die unter www.declaloc.fr abrufbar ist
1/ Die erste Erklärung "Registrierungsverfahren" ermöglicht es Ihnen, Ihre Unterkunft zu registrieren und eine 13-stellige Registrierungsnummer zu erhalten.
Diese Nummer muss auf den digitalen Buchungsplattformen (Airbnb, Abritel, ...) ausgefüllt werden, die nun verpflichtet sind, Sie danach zu fragen.
2/ Die zweite Erklärung "Nutzungsänderung" ermöglicht es Ihnen, den neuen Verpflichtungen nachzukommen, die in unserem Gebiet zur Verwaltung des Mietbestands eingeführt wurden. Dieser Antrag auf Genehmigung ist unerlässlich.
Wenn Ihre möblierte Wohnung Ihr Hauptwohnsitz ist, müssen Sie nur die erste Erklärung (Registrierungsverfahren) abgeben, wobei die Vermietung Ihrer Immobilie auf 120 Tage pro Jahr beschränkt ist.
Pflichten der digitalen Buchungsplattformen (Airbnb, Abritel...)
Die Plattformen sind verpflichtet, Anzeigen ohne Registriernummer und Anzeigen, die die 120-Tage-Schwelle für die jährliche Vermietung im Falle eines Hauptwohnsitzes in Gemeinden, die die Registriernummer eingeführt haben, überschreiten, zu deaktivieren.
Die Gemeinden können von den Plattformen auch die Zählung der Anzahl der Tage verlangen, die eine möblierte Wohnung über sie vermietet wurde.