modulation des Quellensteuersatzes
Es ist jederzeit möglich, den Steuersatz und die Vorauszahlungen der Quellensteuer zu ändern.
Alle diese Schritte sind über Ihren persönlichen Bereich auf impots.gouv.fr, Rubrik "Gérer mon prélèvement à la source" zugänglich: Jede Intervention vor dem 22. des Monats wird für den Folgemonat berücksichtigt.
aufschub der Abschlagszahlungen
Es ist auch möglich, die Zahlung Ihrer Quellensteuerabschlagszahlungen auf Ihr Berufseinkommen von einem Monat auf den anderen bis zu dreimal aufzuschieben, wenn Ihre Abschlagszahlungen monatlich erfolgen, oder von einem Quartal auf das andere, wenn Ihre Abschlagszahlungen vierteljährlich erfolgen.
Es handelt sich um Abschlagszahlungen auf :
- Leibrenten gegen Entgelt (RVTO)
- Einkünfte aus Grundbesitz (Revenus foncier) Gewerbliche Gewinne (Bénéfices industriels et commerciaux)
- Nicht-kommerzielle Gewinne
- Landwirtschaftliche Einkünfte
- Unterhaltszahlungen, Einkünfte aus ausländischen Quellen (die wie Löhne und Gehälter besteuert werden)
- Sozialabgaben auf Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte von Gesellschaftern und Geschäftsführern
- Einzahlung frei von Quellensteuer
- Andere Einkünfte als Löhne und Gehälter, die wie Löhne und Gehälter besteuert werden
Alle diese Schritte sind über Ihren persönlichen Bereich auf impots.gouv.fr, Rubrik "Gérer mon prélèvement à la source" (Meine Quellensteuer verwalten) zugänglich: Jede Intervention vor dem 22. des Monats wird für den Folgemonat berücksichtigt.
Sie können Ihre Vorauszahlungen für BIC/BNC/BA auch auf den nächsten Fälligkeitstermin verschieben. Um die Fälligkeit im April zu verschieben, verschieben Sie einfach die Fälligkeit der im April fälligen monatlichen Abschlagszahlung. Sie wird dann im Mai zusammen mit der Abschlagszahlung für den Monat Mai fällig. Auch die vierteljährlichen Abschlagszahlungen können verschoben werden.
Monatliche Abschlagszahlungen können dreimal im Jahr (eventuell dreimal hintereinander) und vierteljährliche Abschlagszahlungen einmal im Jahr aufgeschoben werden.
vorübergehende Streichung einer Anzahlung
In besonders schwierigen Situationen ist es auch möglich, eine Anzahlung vorübergehend zu streichen. Dadurch wird die geschuldete Steuer nicht aufgehoben, sondern ihre Zahlung kann aufgeschoben werden. Die Steuerzahler können nämlich jederzeit spontane und freie Zahlungen leisten, um die Regularisierung auf einmal zu vermeiden.
Der Aufschub oder die Aufhebung erfolgt auf der Website der Steuerbehörde im Bereich "Verwalten Sie Ihre Vorauszahlungen (Einkünfte ohne Steuereinnehmer)"