Ab Juni 2026 sind alle Einrichtungen mit Publikumsverkehr verpflichtet, ihr Öffentliches Register der Zugänglichkeit über AccesLibre zu entmaterialisieren
Hoteliers, Gastronomen, Campingplätze, Museen, Sehenswürdigkeiten, Anbieter von Aktivitäten... Alle ERP sind ab Juni 2026 verpflichtet, ihr Öffentliches Register der Zugänglichkeit über AccesLibre auszufüllen.
Diese kollaborative Regierungsplattform ermöglicht es, die Zugänglichkeit aller öffentlich zugänglichen Orte zu dokumentieren, zu teilen und aufzuwerten. Heute sind bereits mehr als 625.000 Einrichtungen registriert und mehr als 4 Millionen Daten verfügbar.
Informationen zur DSGVO für Berufstätige
Im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit müssen Sie personenbezogene Daten Ihrer Kunden sammeln oder verarbeiten.
Seit dem 25. Mai 2018 sind Sie von der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) betroffen, die öffentliche und private Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, stärker in die Verantwortung nimmt.
Um die DSGVO besser zu verstehen und die richtigen Reflexe anzunehmen, können Sie den Leitfaden zur Sensibilisierung für den Datenschutz konsultieren, der von Julien LEROYER vom SICTIAM, dem Datenschutzbeauftragten des Office de Tourisme Intercommunal, erstellt wurde.
Die DSGVO: Die richtigen Reflexe
