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Steuerliche Hilfen - covid-19

für Unternehmen

staffelung oder Aufschub von Steuerfälligkeiten (außer Mehrwertsteuer)

Sie können bei Ihrem Finanzamt für Unternehmen eine straffreie Streckung oder einen straffreien Aufschub der Zahlung Ihrer nächsten Fälligkeiten für direkte Steuern beantragen.
Schicken Sie dazu das vereinfachte Formular an Ihren Service des Impôts des Entreprises :

Laden Sie das Formular herunter


  • Aufschübe werden für einen Zeitraum von drei Monaten gewährt, ohne dass Sie eine Strafe zahlen oder einen Nachweis erbringen müssen.
  • Wenn Sie Ihre Fälligkeiten im März bereits beglichen haben, haben Sie auch die Möglichkeit, bei Ihrem Finanzamt für Unternehmen eine Rückerstattung zu beantragen, sobald die Abbuchung tatsächlich erfolgt ist.
  • Diese Maßnahme gilt für die Fälligkeitstermine im März, April und Mai.
  • Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nicht für die Mehrwertsteuer gilt.

erlass der direkten Steuern

In besonders schwierigen Situationen können Sie auch einen Nachlass auf Ihre direkten Steuern (Körperschaftssteuer, Grundsteuer usw.) beantragen. Sie müssen dann das Formular ausfüllen und Ihren Antrag begründen (Informationen über den Umsatzrückgang, über andere zu begleichende Schulden, über die Liquiditätslage).
Wenn Sie in der Lage waren, bei Ihrer Bank Einspruch gegen die Abbuchung der fälligen Beträge im März einzulegen, müssen Sie nichts unternehmen.


aufschub der CFE oder TF bei einem Vertrag über monatliche Zahlungen

Wenn Sie einen Vertrag über die monatliche Zahlung der Contribution foncière des entreprises (CFE) oder der taxe foncière (TF) haben, ist es möglich, die Zahlungen auf impots.gouv.fr oder durch Kontaktaufnahme mit dem Centre prélèvement service auszusetzen. Der verbleibende Betrag wird als Restbetrag ohne Strafe abgebucht.

beschleunigte Rückzahlung Ihrer Steuergutschriften (CICE, etc.)

Wenn Ihr Unternehmen eine oder mehrere Steuergutschriften erhält, die 2020 zurückerstattet werden, können Sie bereits jetzt die Erstattung des Restbetrags beantragen, gegebenenfalls nach Anrechnung auf Ihre Körperschaftsteuer, ohne die Einreichung Ihrer Ergebniserklärung ("Liasse fiscale") abzuwarten.
Diese Regelung gilt für alle Steuergutschriften, die 2020 erstattet werden, wie CICE und CIR (für den Teil, dessen Erstattung in diesem Jahr fällig wird), oder auch für solche, die bestimmte Sektoren in Schwierigkeiten betreffen, wie :

  • Die Steuergutschrift für Ausgaben für die Produktion von Kinofilmen ;
  • Die Steuergutschrift für Ausgaben für die Produktion von audiovisuellen Werken ;
  • Die Steuergutschrift für Ausgaben für die Produktion von ausländischen Filmen und audiovisuellen Werken ;
  • Die Steuergutschrift für Unternehmen, die lebende Musik- oder Varietédarbietungen durchführen ;
  • Steuergutschrift für Ausgaben für die Produktion von Tonträgern ;
  • Die Steuergutschrift zugunsten der Entwickler von Videospielen.

Gehen Sie dazu in Ihren Unternehmensbereich auf impots.gouv.fr, um die Steuererklärung herunterzuladen:

  • Den Antrag auf Erstattung der Steuergutschrift(Formular Nr. 2573) ;
  • Die Erklärung, mit der die Steuergutschrift nachgewiesen werden kann (Erklärung Nr. 2069-RCI oder spezifische Erklärung, sofern diese nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingereicht wurde) ;
  • Falls keine Ergebniserklärung vorliegt, die Körperschaftsteuersaldenübersicht(Formular Nr. 2572), die es ermöglicht, die geschuldete Steuer zu liquidieren und die erstattungsfähige Forderung für 2020 festzustellen.

Die Finanzämter der Unternehmen (SIE) mobilisieren sich, um die Erstattungsanträge der Unternehmen so schnell wie möglich, innerhalb weniger Tage, zu bearbeiten.



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